Arbeitsrecht

  • Individualarbeitsrecht: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Überstunden, Arbeitszeugnis
  • Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
  • Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
  • Arbeitsgerichtsbarkeit

 

Der Bereich des Arbeitsrechts umfasst alle rechtlichen Regeln, die das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festlegen. Das Arbeitsrecht beinhaltet des Weiteren Rechtsvorschriften, die die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Tarifvertragsparteien vorschreiben. Man unterscheidet darum zwischen dem individuellen und dem kollektivem Arbeitsrecht.

Als Grundlage für das Arbeitsrecht in Deutschland dient das allgemeine Zivilrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt hier nur die Rahmenbedingungen, Sonstiges wird in zahlreichen weiteren Spezialgesetzen beschrieben, u.a. im Kündigungsschutzgesetz, im Arbeitszeitgesetz, im Betriebsverfassungsgesetz oder im Tarifvertragsgesetz. Kompetentes Wissen und Handeln ist in diesen Bereichen besonders wichtig.

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