- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Lebensversicherung
- Rentenversicherung
Typischerweise wird in Deutschland durch den Versicherungsvertrag der Versicherte verpflichtet, Beiträge in Form von Prämien an die Versicherung zu leisten, wohingegen diese für den Fall eines Schadenseintritts die Regulierung übernimmt. Üblicherweise ist ferner die teilweise Übernahme von Schadensfällen durch den Versicherer.
Die Inhalte des Versicherungsrechts betreffen mehrere Rechtsgebiete, insbesondere das Schadensrecht, das Vertragsrecht und das Wirtschaftsrecht.
Kompetente Beratung erhalten Sie bei allen Ihren Fragen und Problem in den Bereichen:
- Sachversicherungsrecht, wie z.B. Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung
- Recht der privaten Personenversicherung, wie z.B. Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherungsrecht, wie z.B. Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung
Zudem stehe ich Ihnen bei der Regelung ihrer Vertragsverhältnisse und der Klärung von Verträgen, Rechten und Pflichten mit Rat und Tat zur Seite und zeige Ihnen eventuelle Lösungsmöglichkeiten.
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